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Wirtschaftsverwaltungsrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragestellungen rund um das Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Dieser Bereich umfasst insbesondere die Beratungen bei staatlichen Maßnahmen zur
- Gefahrenabwehr
- Wirtschaftslenkung.
Das können im Einzelnen sein:
- Fragestellungen zur „Zuverlässigkeit“ im Gewerbe- und Umweltrecht
- Genehmigungsvoraussetzungen und Erlaubnisse, z.B. im Bereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes – Krw-/AbfG, Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV, Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – ElektroG
- Wirtschafsförderungen und Ausschreibungen
.Unsere Dienstleistungen können gegebenenfalls durch inderdisziplinäre Kooperationspartner z.B. aus technischen, naturwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen unterstützt werden.
Wir betreuen Sie bei Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei Anhörungsverfahren durch die öffentliche Verwaltung. Wir beraten Sie bei der Planung für Anfragen zu verschiedenen Genehmigungen und Erlaubnissen.
(c) Isgard Rhein
Mehr zu:
Leistungsumfang (hier)
Elektroschrottgesetz hier.
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