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Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt persönliche, geistige Werke des Schöpfers,
so beispielsweise:
- Computerprogramme und Datenbanken
- Texte
- Fotografien
- Kompositionen
- Gemälde
- Skulpturen
- Grafische Gestaltungen
- Theaterinszenierungen
- Musik- und Tonaufnahmen
- Filme
- Rundfunksendungen
Die Bedeutung des Urheberrechts ist in jüngster Zeit enorm
gewachsen und hat seinen Charakter stark verändert. Vor allem
die neuen technischen Möglichkeiten zur unerlaubten Nutzung
von urheberrechtlich geschützten Werken haben durch das Gesetz
über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft von
2003 (http://www.bmj.bund.de/media/archive/126.pdf) zu einer
Erweiterung der Ansprüche geführt.
Urheberrechtsschutz entsteht grundsätzlich dann, wenn ein
geistiges Werk eine genügende Schöpfungshöhe aufweist, d.h.
es muss genügend kreativ und individuell sein, so dass sich
eine eindeutige Abgrenzung von anderen Werken aufdrängt.
Das Urheberrecht entsteht im Zeitpunkt der Schaffung des Werkes;
eine Anmeldung wie etwa in markenrechtlichen Angelegenheiten
ist nicht erforderlich. Das Recht umfasst die Vervielfältigung,
Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung
des Werkes.
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