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Urheberrecht


Das Urheberrecht schützt persönliche, geistige Werke des Schöpfers, so beispielsweise:

  • Computerprogramme und Datenbanken
  • Texte
  • Fotografien
  • Kompositionen
  • Gemälde
  • Skulpturen
  • Grafische Gestaltungen
  • Theaterinszenierungen
  • Musik- und Tonaufnahmen
  • Filme
  • Rundfunksendungen

Die Bedeutung des Urheberrechts ist in jüngster Zeit enorm gewachsen und hat seinen Charakter stark verändert. Vor allem die neuen technischen Möglichkeiten zur unerlaubten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken haben durch das Gesetz über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft von 2003 (http://www.bmj.bund.de/media/archive/126.pdf) zu einer Erweiterung der Ansprüche geführt.

Urheberrechtsschutz entsteht grundsätzlich dann, wenn ein geistiges Werk eine genügende Schöpfungshöhe aufweist, d.h. es muss genügend kreativ und individuell sein, so dass sich eine eindeutige Abgrenzung von anderen Werken aufdrängt.

Das Urheberrecht entsteht im Zeitpunkt der Schaffung des Werkes; eine Anmeldung wie etwa in markenrechtlichen Angelegenheiten ist nicht erforderlich. Das Recht umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes.



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