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Markenrecht


Das Markenrecht ist ein Bestandteil des sogenannten "Kennzeichenrechts"; dieses erfasst neben den Marken auch geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) sowie geografische Herkunftsangaben. Inhaltlich schützt das Markenrecht Namen im allgemeinen Rechtsverkehr und soll auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb hinweisen.

Ein Schutz kann je nach Absprache auf nationaler (nationale Marken), europäischer (europäische Marken) oder internationaler (IR-Marken) Ebene beantragt und erlangt werden. Zur Erlangung des Markenschutzes ist grundsätzlich eine Anmeldung bei den zuständigen Markenämtern erforderlich.

Unsere Kanzlei führt zunächst eine gründliche Markenrecherche in den einschlägigen Markenregistern der jeweiligen örtlichen Ebenen durch, um festzustellen, ob bereits ältere Rechte eingetragen sind. Anschließend wird die betreffende Marke bei den Registern angemeldet. Markenrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich durch Anmeldung der Marke bei den zuständigen Ämtern.

Die sachliche Reichweite des Schutzes hängt von dem Umfang der Anmeldung ab. Nach durchgeführter Markenrecherche in den Registern der verschiedenen Ebenen wird eine solche Anmeldung durch unsere Kanzlei durchgeführt.

Zur optimalen Nutzung Ihrer Marke muss diese bei der Anmeldung auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten werden; so ist vor allem eine korrekte Klassifizierung der Marke anhand der Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen nach der Nizzaer Klassifikation erforderlich. Anschließend erhalten unsere Mandanten eine Markenurkunde und es erfolgt das Abwarten der dreimonatigen Widerspruchsfrist; danach ist die Marke förmlich bestandskräftig und kann im Geschäftsverkehr risikofrei verwendet werden.

Eine Marke ist für den Erfolg eines Unternehmens häufig ausschlaggebend - Schützen Sie Ihr Firmenlogo und die Produktbezeichnungen für Ihre Waren und/ oder Dienstleistungen, strategische Planung bei der Unternehmensgründung fängt oftmals bei dem Namen an.

Vergessen Sie nicht, das die bloße Buchung einer Domain im Internet wenig bis gar nicht zum Schutz Ihrer Marke beitragen kann.

Zusammenfassend:

  • Strategische Planung bei der Unternehmensgründung
  • Beratung zur Eintragungsfähigkeit der Marke
  • Umfassende Markenrecherche
  • Eintragung der Marke in nationale, europäische und internationale Markenregister
  • Gestaltung von Markenlizenzverträgen
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Bearbeitung von Widerspruchs- und Löschungsfällen
  • Gerichtliche Vertretung in Markenstreitsachen
  • Markenüberwachung Ihrer Marke




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