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Markenrecht
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des sogenannten "Kennzeichenrechts";
dieses erfasst neben den Marken auch geschäftliche Bezeichnungen
(Unternehmenskennzeichen und Werktitel) sowie geografische
Herkunftsangaben. Inhaltlich schützt das Markenrecht Namen
im allgemeinen Rechtsverkehr und soll auf die Herkunft einer
Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb hinweisen.
Ein Schutz kann je nach Absprache auf nationaler (nationale
Marken), europäischer (europäische Marken) oder internationaler
(IR-Marken) Ebene beantragt und erlangt werden. Zur Erlangung
des Markenschutzes ist grundsätzlich eine Anmeldung bei den
zuständigen Markenämtern erforderlich.
Unsere Kanzlei führt zunächst eine gründliche Markenrecherche
in den einschlägigen Markenregistern der jeweiligen örtlichen
Ebenen durch, um festzustellen, ob bereits ältere Rechte eingetragen
sind. Anschließend wird die betreffende Marke bei den Registern
angemeldet. Markenrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich
durch Anmeldung der Marke bei den zuständigen Ämtern.
Die sachliche Reichweite des Schutzes hängt von dem Umfang
der Anmeldung ab. Nach durchgeführter Markenrecherche in den
Registern der verschiedenen Ebenen wird eine solche Anmeldung
durch unsere Kanzlei durchgeführt.
Zur optimalen Nutzung Ihrer Marke muss diese bei der Anmeldung
auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten werden; so ist
vor allem eine korrekte Klassifizierung der Marke anhand der
Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen nach der
Nizzaer Klassifikation erforderlich. Anschließend erhalten
unsere Mandanten eine Markenurkunde und es erfolgt das Abwarten
der dreimonatigen Widerspruchsfrist; danach ist die Marke
förmlich bestandskräftig und kann im Geschäftsverkehr risikofrei
verwendet werden.
Eine Marke ist für den Erfolg eines Unternehmens häufig
ausschlaggebend - Schützen Sie Ihr Firmenlogo und die Produktbezeichnungen
für Ihre Waren und/ oder Dienstleistungen, strategische Planung
bei der Unternehmensgründung fängt oftmals bei dem
Namen an.
Vergessen Sie nicht, das die bloße Buchung einer Domain
im Internet wenig bis gar nicht zum Schutz Ihrer Marke beitragen
kann.
Zusammenfassend:
- Strategische Planung bei der Unternehmensgründung
- Beratung zur Eintragungsfähigkeit der Marke
- Umfassende Markenrecherche
- Eintragung der Marke in nationale, europäische und internationale
Markenregister
- Gestaltung von Markenlizenzverträgen
- Außergerichtliche Vertretung
- Bearbeitung von Widerspruchs- und Löschungsfällen
- Gerichtliche Vertretung in Markenstreitsachen
- Markenüberwachung Ihrer Marke
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